Aktuelle Hinweise für Netzwerker*innen

Förderprogramme, Tipps für schnelle Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Factsheets - hilfreiche Informationen für energietechnischen Berater*innen und Moderator*innen für die tägliche Beratungs- und Netzwerkarbeit.

Mit dem Modul 5 des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Transformationskonzepte von Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität mit maximal 50.000 Euro je Konzept. Für Unternehmen, die aktiv an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um zehn Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Kurzfrist-Maßnahmen zur Energieeffizienz und Erdgas-Substitution

Die VEA-Initiative Klimafreundlicher Mittelstand bietet auf ihrer Website rund 60 Kurzfrist-Maßnahmen, die Unternehmen innerhalb von wenigen Wochen bis höchstens drei Monaten umsetzen können, um ihre Energieverbräuche zu senken. Durch Beispiele aus der Praxis werden die Tipps besonders anschaulich erklärt.

Außerdem veröffentlicht die Geschäftsstelle der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) fortlaufend ausführliche Factsheets zu Kurzfrist-Maßnahmen für Unternehmen in Industrie und Gewerbe. Die ein- bis zweiseitigen Informationsblätter sind gegliedert in

  • organisatorisch-personenbezogene Maßnahmen,
  • organisatorisch-technikbezogene Maßnahmen (Querschnitts- und Prozesstechniken),
  • gering-investive Maßnahmen (Energieeffizienz & Erdgassubstitution).