Kommunale Netzwerke

Mehr als zwei Drittel des Energiebedarfs im öffentlichen Sektor entstehen in den rund 12.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland. Diese bieten hohe Energieeinsparpotentiale und CO2-Minderungsmöglichkeiten. Deshalb hatte die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 ein Förderprogramm für regionale Energieeffizienz-Netzwerke für Gebietskörperschaften gestartet, das so erfolgreich war, dass es zum 1. Januar 2019 in die kommunale Förderrichtlinie übernommen wurde, die das Umweltbundesministerium zu diesem Datum neu startete.

Unterstützt werden Gründung/ Aufbau und Netzwerkphase/ Betrieb kommunaler Energieeffizienz-Netzwerken. Die Förderhöhen sind sehr attraktiv:

Gründungsphase eines Netzwerkes

Gefördert wird die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern durch einen Netzwerkträger (-manager). Der Netzwerkträger wirbt Teilnehmer für das aufzubauende Netzwerk an. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für das Netzwerkmanagement sowie Ausgaben für Fahrten zu Gewinnungsgesprächen vor Ort, Werbematerial zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmern sowie die Organisation und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmern.

Rahmenbedingungen:

  • Förderquote: max. 100 Prozent,
  • max. Zuwendung i. H. v. 3.000 Euro, davon max. 1.000 Euro für Personalausgaben,
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate,
  • mind. sechs Teilnehmer ergeben ein Netzwerk, das eine anschließende Netzwerkphase beantragen kann;
  • die Gewinnungsversuche (auch erfolglose) sind anhand von schriftlichen Bestätigungen der angesprochenen Teilnehmer nachzuweisen und zuwendungsfähig.
  • Je Netzwerkmanager können maximal drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.
  • Folgeanträge für eine weitere Gewinnungsphase können nur gestellt werden, sofern die Mehrzahl der bereits geförderten Gewinnungsphasen zum Zeitpunkt der Antragstellung in die Netzwerkphase eingetreten ist.

Netzwerkphase eines Netzwerkes

Gefördert werden Betrieb und Begleitung eines Netzwerks durch einen externen Netzwerkmanager. Dieses hat sicherzustellen, dass die Teilnahme von mindestens sechs Teilnehmern am Netzwerk vertraglich gesichert ist und ein qualifiziertes Netzwerkteam eingesetzt wird.

Rahmenbedingungen:

  • Förderquote: max. 60 Prozent, im ersten Förderjahr max. 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer, danach max. 10.000 Euro pro Teilnehmer und Förderjahr,
  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate,
  • ein Netzwerk besteht aus mind. sechs Teilnehmern, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen.
  • Bei der Anzahl an Teilnehmern des Netzwerks sind die regionalen Gegebenheiten und die Steuerungsfähigkeit der Managerin oder des Managers zu berücksichtigen
  • der Netzwerkmanager wird gemäß Nummer 12 der VV zu § 44 BHO befähigt, die Zuwendung an den Zusammenschluss der Netzwerkteilnehmer weiterzuleiten

Zur Zeit etwa 40 kommunale Energieeffizienz-Netzwerke operativ – und es werden mehr

Das Förderprogramm der kommunalen Energieeffizienz-Netzwerke, das im Januar 2015 beim BAFA startete, ist nach vier Jahren sehr lebendig unterwegs (Stand Januar 2019):

  • ca. 60 Netzwerke aus praktisch allen Regionen Deutschlands durchliefen oder befinden sich noch in der Gewinnungsphase der Förderung, weitere Bewerber sind in der Antragsphase zur Gründung eines Netzwerkes.
  • ca. 40 kommunale Energieeffizienz-Netzwerke sind bereits gegründet, d.h. sie befinden sich in der geförderten Netzwerk-Phase oder haben ihre drei Jahre schon beendet. (vgl. Landkarte). Die Zahl der teilnehmenden Städte, Kommunen oder Kommunalverbände und Landkreise in einem Netzwerk variiert zwischen 6 und 16.

Zu wünschen wäre den oft schmalen Gemeindekassen und dem Klima, dass die große Nachfrage weiter anhält. Nach Auskunft des Bundeministeriums für Umwelt stehen genug Fördermittel zur Verfügung, und es gibt genug Gebietskörperschaften für 80 bis 100 kommunale Energieeffizienz-Netzwerke. (Aus die großen Städte über 200.000 Einwohner dürfen jetzt dabei sein und auch die Energie-Agenturen als Netzwerkträger.
Die Unternehmens-Energieeffizienz-Netzwerke setzen mit ihrer Verdopplung des energietechnischen Fortschritts einen ersten Benchmark. Viele Kommunen könnten eine verdoppelte Verminderung ihrer Energiekosten durchaus brauchen - und zugleich für ihre Klimaschutz-Ziele punkten – eine erfreuliche Entwicklung.